Die Beratung von Personen und Unternehmen, die im Bereich „Social Media“ und sonstigen elektronischen Dienstleistungen tätig sind, verlangt besondere Kenntnisse. So gehört die Beratung dieses neuen Tätigkeitsfeldes wohl eher weniger zum Alltagsgeschäft eines Steuerberaters.
Wir haben uns diese speziellen Kenntnisse und besondere Handlungskonzepte angeeignet, um dich in diesen Bereichen optimal beraten zu können, damit du ein Like von der Finanzverwaltung erhältst.
Ganz egal, ob du Blogger, oder Content Creator auf Facebook, Instagram, Only Fans, Youtube oder TikTok bist. Wir haben die richtigen Antworten auf Fragen, wie: