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Leistungen

Schwerpunktberatung Social Media u. Content-Creator


Die Beratung von Personen und Unternehmen, die im Bereich „Social Media“ und sonstigen elektronischen Dienstleistungen tätig sind, verlangt besondere Kenntnisse. So gehört die Beratung dieses neuen Tätigkeitsfeldes wohl eher weniger zum Alltagsgeschäft eines Steuerberaters.

Wir haben uns diese speziellen Kenntnisse und besondere Handlungskonzepte angeeignet, um dich in diesen Bereichen optimal beraten zu können, damit du ein Like von der Finanzverwaltung erhältst.

Ganz egal, ob du Blogger, oder Content Creator auf Facebook, Instagram, Only Fans, Youtube oder TikTok bist. Wir haben die richtigen Antworten auf Fragen, wie:

Ab wann muss ich auf meine Einnahmen Steuern zahlen?

Muss ich Geschenke versteuern?

Gewerbe, oder selbständige Tätigkeit?

Was habe ich für Betriebsausgaben?

Umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer?

Nebengewerbe?

Content-Reisen?

Firmenwagen?


Somit kannst du dich auf deine Tätigkeit konzentrieren und wir kümmern uns um die steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte. 

Unser Motto:

 #klarearbeitsteilung

Kontaktiere uns gerne per E-Mail oder telefonisch, um ein kostenlos Erstgespräch zu vereinbaren. So können wir deine Fragen, Pläne und Themen persönlich und direkt mit dir besprechen. Natürlich auch digital!